Artikel 50 KI-Verordnung

KI-Transparenz

Diese Seite erklärt, welche Inhalte auf innowelt-agentic-ai.de mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden und wie wir das kennzeichnen.

Was auf dieser Website mit KI erstellt wurde

  • Die Texte dieser Website – erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft
  • Beiträge in unserem Blog – ebenfalls mit KI-Unterstützung, vor Veröffentlichung geprüft
  • Gestaltung und Aufbau der Seite selbst

Was nicht mit KI erstellt wurde

  • Firmenlogo und Bildmarken
  • Angaben in Impressum, Datenschutzerklärung und AGB
  • Preise, Leistungsbeschreibungen und technische Angaben zur Plattform

Wie wir kennzeichnen

KI-erzeugte Bilder und Videos tragen auf dieser Website ein sichtbares Label unmittelbar am Medium. Wo mehrere solcher Inhalte zusammenstehen, steht der Hinweis zusätzlich über dem gesamten Bereich. In der Fußzeile jeder Seite finden Sie einen Verweis auf diese Seite.

Texte

Unsere Texte entstehen mit KI-Unterstützung. Vor der Veröffentlichung werden sie von einem Menschen gelesen und inhaltlich verantwortet. Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung sieht für diesen Fall ausdrücklich keine Kennzeichnungspflicht vor – wir nennen es hier trotzdem, weil Transparenz nicht dort enden sollte, wo die Pflicht endet.

Unser Chat-Fenster

Das Chat-Symbol unten rechts ist derzeit kein Chatbot. Es führt Sie zu unserem Kontaktformular, Ihre Nachricht landet bei einem Menschen. Sollten wir hier künftig einen KI-Assistenten einsetzen, wird das beim ersten Kontakt deutlich ausgewiesen – so, wie es Artikel 50 Absatz 1 verlangt.

Fragen dazu

Wenn Sie zu einem bestimmten Inhalt wissen möchten, wie er entstanden ist, schreiben Sie uns an kontakt@innowelt-agentic-ai.de. Wir beantworten das konkret und nicht mit Textbausteinen.

Stand: August 2026  ·  INNOwelt Agentic AI eG i.G.